Dienstag, 25. Mai 2021

Neues zum Polder Bellenkopf/Rappenwört

Ursprung ist der Vertrag von 1982 zwischen Deutschland und Frankreich zum Integrierten Rheinprogramm ( IRP ).
Hochwasser am Oberrhein können durch Polder, Dammrückverlegungen, Wehre und den Sonderbetrieb der Rheinkraftwerke zurückgehalten werden.

Zum Polder Bellenkopf/Rappenwört kam es, nachdem ein geplanter, großer Rückhalteraum bei Rhein-km 220,500 im Bereich Neuenburg mit einem Volumen 53 Mio m³ wegen zu großer Einstauhöhen nicht realisierbar war, wie eine Umweltverträglichkeits-prüfung ergab.
Als Ersatz sollen 9 kleinere Rückhalteräume gebaut werden. Dazu zählt der Polder Bellenkopf/Rappenwört mit 14 Mio m³ und 510 ha, mit damals kalkulierten 230 Mio €. Mittlerweile bewegen wir uns auf 1 Milliarde € zu.

Im Juli 1982 wurde ein Bedarf von 126 Mio m³ Retionsionsvolumen berechnet. Jetzt, mit den 9 neuen Rückräumen, sind es 164,2 Mio m³. Das heißt aber auch 1982 waren es
3305 ha, jetzt ist es eine doppelt so große Fläche nämlich 7007 ha.

Betriebsbereit sind bis heute: das Kulturwehr Breisach (9,5 Mio m³), Polder Altenheim (17,6 Mio m³), Kulturwehr Kehl (37 Mio m³) und der Polder Söllingen/Greffern (12 Mio m³).

Was ist für Daxlanden/Karlsruhe wichtig :
1) Höherlegung Hermann-Schneider Allee, Eindeichung mit Spundwänden des Rheinpark Rappenwört (Bad, Bootshäuser) und Umschließung Naturschutzzentrum.
Auf eine Höherlegung der Hermann - Schneider - Allee kann verzichtet werden, wenn die Ökologischen Flutungen bei 2 500 m³ abgebrochen werden. Dabei sind
70 Prozent des Polders mit Wasser gefüllt. Der Stadt Karlsruhe hat die Höherlegung lange Bauchschmerzen bereitet aber schließlich hat man sie hingenommen, weil der Vorhabenträger immer behauptet hat, dass es keine andere Lösung gibt. Kreative Lösungen wurden nicht untersucht. Argument war auch, dass die Straßenbahn keine Betriebsgenehmigung erhält.

2) Hochwasserdamm XXV ( Rappenwört - Neuburgweier ) wird als Trenndamm eingesetzt. Während der Damm XXVI , die Funktion des Hauptdamms einnimmt. Dieser verläuft von Eingang der Ortschaft Neuburgweier - Altrheinbrücke zur Hafeneinfahrt. Durch Einsetzen einer Spundwand-Variante in den Damm XXV kann bis zu 10 ha weniger
Rodung erreicht werden. Der Dammgrünverlust würde sich ebenfalls bei 10 ha bewegen. Die Bauzeitverkürzung beträgt 2 Jahre. Diese Variante ist in Bayern gängige
Praxis, sie wurde aber im Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend geprüft.
 
Daher hat die Stadt Rheinstetten gegen den Planfeststellungsbeschluss, erlassen am 23. Dezember 2020 ( 883 Seiten ohne Anlagen ), am 10. März 2021 eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Auslegungsende war der 15. Februar 2021 und die Klagebegründungsfrist endete am 19. Mai 2021.
Die Stadt Rheinstetten sieht erhebliche Mängel in der Planfeststellung des Polders. Ebenso klagt auch die BI Rheinstetten gegen den Beschluss.

Rechtsanwalt Dr. Rico Faller formuliert:
Im Rechtsstaat kann auf einen rationalen Umgang mit Annahmen und Prognosen
nicht verzichtet werden.
Im Umweltrecht müssen sich Maßnahmen daran messen lassen, was sie tatsächlich bewirken, und nicht daran, ob sie ein gutes Gefühl verschaffen.
R. H.

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